Selbstständigkeit – was bis wann zu erledigen ist
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Kleinunternehmerregelung – die Fristen der Selbstständigkeit.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals und zahlen die Vorauszahlung.
Geprüft 20.10.2026 - Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, Juni, September und Dezember
Hat das Finanzamt Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festgesetzt, zahlen Sie am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Geprüft 20.10.2026 - Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, Mai, August und November
Gewerbetreibende zahlen die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen an die Gemeinde am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Geprüft 20.10.2026 - Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenzen 25.000 Euro und 100.000 Euro
Als Kleinunternehmer berechnen Sie keine Umsatzsteuer, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.
Geprüft 20.10.2026