Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, Juni, September und Dezember

Hat das Finanzamt Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festgesetzt, zahlen Sie am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das betrifft vor allem Selbstständige und Vermieter. Die Beträge stehen im Vorauszahlungsbescheid.

Frist
Jedes Jahr: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge an. Rückstände kann das Finanzamt vollstrecken.

Wer Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug hat, zahlt die Einkommensteuer oft in vier Raten im Voraus. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen mit einem Bescheid fest. Sie werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin betragen.

So gehen Sie vor

  1. Suchen Sie den aktuellen Vorauszahlungsbescheid oder den letzten Einkommensteuerbescheid heraus. Dort stehen Beträge und Termine.
  2. Richten Sie einen Dauerauftrag ein oder erteilen Sie dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat.
  3. Legen Sie das Geld für die Vorauszahlungen zur Seite, am besten direkt bei jeder Einnahme.
  4. Ändert sich Ihr Gewinn deutlich, beantragen Sie beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen.

Häufige Fragen

Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?

Ja. Wenn Ihre Einkünfte voraussichtlich niedriger sind, stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung, am besten mit einer Prognose Ihres Gewinns.

Was gilt, wenn der 10. auf ein Wochenende fällt?

Dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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