Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenzen 25.000 Euro und 100.000 Euro
Als Kleinunternehmer berechnen Sie keine Umsatzsteuer, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Voranmeldungen müssen Sie dann grundsätzlich nicht abgeben.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Überschreitet Ihr Gesamtumsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro, sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Dann müssen Sie Umsatzsteuer berechnen. Behalten Sie Ihren Umsatz deshalb im Blick.
Kleine Unternehmen können auf die Umsatzsteuer verzichten. Die Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Sie können freiwillig auf die Regelung verzichten. Dieser Verzicht bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie Ihren Gesamtumsatz im Vorjahr und schätzen Sie den Umsatz im laufenden Jahr.
- Weisen Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
- Überwachen Sie Ihren Umsatz laufend, damit Sie die Grenze von 100.000 Euro nicht unbemerkt überschreiten.
- Überlegen Sie vor einem Verzicht, ob sich der Vorsteuerabzug lohnt. Der Verzicht bindet Sie mindestens fünf Jahre.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze?
Höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Nein, die Pflichten zur Voranmeldung gelten für Kleinunternehmer grundsätzlich nicht.
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Der Verzicht ist bis Ende Februar des übernächsten Jahres möglich und bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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