Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, Mai, August und November

Gewerbetreibende zahlen die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen an die Gemeinde am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Freiberufler betreiben kein Gewerbe und zahlen keine Gewerbesteuer.

Frist
Jedes Jahr: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Bei verspäteter Zahlung erhebt die Gemeinde Säumniszuschläge.

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer der Gemeinde. Gewerbetreibende zahlen sie in vier Vorauszahlungen. Die Beträge stehen im Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Sie ein Gewerbe betreiben. Freiberufliche Tätigkeiten sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
  2. Suchen Sie den letzten Gewerbesteuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde heraus.
  3. Zahlen Sie die Beträge zu den Terminen oder erteilen Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat.
  4. Geben Sie jedes Jahr die Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab, zusammen mit der Einkommensteuererklärung.

Häufige Fragen

Zahle ich als Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler betreiben kein Gewerbe. Dann können Sie diese Erinnerung ausblenden.

Wer setzt die Gewerbesteuer fest?

Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag. Die Gemeinde setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und zieht sie ein.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

Prüfen, ob das Sie betrifft, und Erinnerung einrichten

Die Inhalte dienen nur der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung.