Wohnen – was bis wann zu erledigen ist
Wohngeld, Grundsteuer, Rundfunkbeitrag und Nebenkosten – Fristen rund um die Wohnung.
- Wohngeld beantragen – gilt erst ab dem Antragsmonat
Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen haben möglicherweise Anspruch auf Wohngeld.
Geprüft 20.10.2026 - Grundsteuer: Raten am 15. Februar, Mai, August und November
Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken zahlen die Grundsteuer in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Geprüft 21.10.2026 - Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro im Monat pro Wohnung, Termine im Schreiben
Für jede Wohnung zahlen Sie 18,36 Euro Rundfunkbeitrag im Monat.
Geprüft 20.10.2026 - Vermieter: Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums an die Mieter schicken.
Geprüft 20.10.2026