Vermieter: Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums an die Mieter schicken. Rechnen Sie nach Kalenderjahr ab, endet die Frist für 2025 am 31. Dezember 2026.
- Frist
- Jedes Jahr bis 31. Dezember
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Nach Ablauf der Frist können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben der Mieter müssen Sie trotzdem auszahlen.
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten muss jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnung muss den Mietern spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Die Erinnerung gilt für die Abrechnung nach Kalenderjahr. Haben Sie einen anderen Abrechnungszeitraum, verschiebt sich die Frist entsprechend.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie im Mietvertrag, welchen Abrechnungszeitraum Sie vereinbart haben und welche Betriebskosten umgelegt werden.
- Sammeln Sie die Rechnungen: Grundsteuer, Wasser, Müll, Versicherung, Hausverwaltung, Heizkosten.
- Verteilen Sie die Kosten nach dem vereinbarten Schlüssel und ziehen Sie die Vorauszahlungen der Mieter ab.
- Schicken Sie die Abrechnung so, dass Sie den Zugang beweisen können, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben.
- Die Mieter können innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang Einwendungen erheben.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Dann ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben für die Mieter bleibt bestehen.
Reicht es, die Abrechnung am 31. Dezember abzuschicken?
Nein. Entscheidend ist, dass die Abrechnung den Mietern bis zum Fristende zugeht. Schicken Sie sie deshalb einige Tage früher ab.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
Prüfen, ob das Sie betrifft, und Erinnerung einrichtenDie Inhalte dienen nur der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung.