Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro im Monat pro Wohnung, Termine im Schreiben
Für jede Wohnung zahlen Sie 18,36 Euro Rundfunkbeitrag im Monat. Gesetzlich ist der Beitrag in der Mitte von drei Monaten fällig (55,08 Euro). Wer überweist, bekommt ein einmaliges Schreiben mit allen künftigen Terminen.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Der Beitragsservice muss keine gesonderte Zahlungserinnerung schicken. Bleibt der Betrag offen, kommt ein Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von 1 Prozent, mindestens 8 Euro. Danach droht die Vollstreckung.
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, egal wie viele Menschen dort wohnen. Er beträgt 18,36 Euro im Monat. Regelmäßige Zahlungsaufforderungen werden schrittweise durch ein einmaliges Schreiben mit allen Fälligkeiten ersetzt. Die Termine aus diesem Schreiben gelten auch für die Folgejahre.
So gehen Sie vor
- Wählen Sie eine Zahlweise: gesetzlich in der Mitte von drei Monaten (55,08 Euro), vierteljährlich im Voraus (55,08 Euro), halbjährlich (110,16 Euro) oder jährlich im Voraus (220,32 Euro).
- Am einfachsten ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Dann gilt Ihr Kontoauszug als Nachweis.
- Überweisen Sie selbst, bewahren Sie das Schreiben mit den Fälligkeiten gut auf und tragen Sie die Termine in Ihren Kalender ein.
- Beziehen Sie bestimmte Sozialleistungen, beantragen Sie beim Beitragsservice eine Befreiung oder Ermäßigung.
Häufige Fragen
Bekomme ich noch eine Rechnung für den Rundfunkbeitrag?
Nicht mehr regelmäßig. Wer überweist, erhält ein einmaliges Schreiben mit allen künftigen Fälligkeiten. Bei Lastschrift gibt es keine Zahlungsaufforderung.
Zahlt jede Person in einer Wohngemeinschaft?
Nein. Der Beitrag gilt pro Wohnung. In einer Wohnung zahlt eine Person für alle.
Offizielle Quelle: rundfunkbeitrag.de (öffnet in einem neuen Tab)
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