Sparen und Vorsorge – was bis wann zu erledigen ist
Riester-Zulage, Sparzulage, Freistellungsauftrag und Rentenkonto – Zuschüsse und Fristen fürs Sparen.
- Kontenklärung bei der Rentenversicherung – Lücken im Rentenkonto schließen
Mit einer Kontenklärung prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und ergänzen fehlende Zeiten.
Geprüft 20.10.2026 - Riester-Zulage beantragen – bis 31. Dezember für das vorletzte Jahr
Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben: Den Zulagenantrag müssen Sie bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr beim Anbieter stellen.
Geprüft 20.10.2026 - Freistellungsauftrag: Zinsen und Dividenden bis 1.000 Euro steuerfrei
Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug: 1.000 Euro im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro.
Geprüft 20.10.2026 - Arbeitnehmer-Sparzulage: Antrag bis vier Jahre nach dem Sparjahr
Für vermögenswirksame Leistungen gibt es bis zu einer Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Ehepaare 80.000 Euro) eine Sparzulage vom Staat.
Geprüft 20.10.2026