Kontenklärung bei der Rentenversicherung – Lücken im Rentenkonto schließen
Mit einer Kontenklärung prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und ergänzen fehlende Zeiten. Das ist meist ab dem 43. Lebensjahr nötig. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 3 bis 4 Monate.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Es gibt keine feste Frist. Fehlen Zeiten im Rentenkonto, kann Ihre Renteninformation eine zu niedrige Rente zeigen. Kurz vor dem Rentenantrag fehlen oft Nachweise, die man früher leichter bekommt.
Bei einer Kontenklärung prüft die Deutsche Rentenversicherung Ihren persönlichen Versicherungsverlauf und vervollständigt ihn. So sollen alle Zeiten aus Arbeit, Ausbildung, Kindererziehung und Krankheit richtig erfasst werden. Dann zeigt Ihre Renteninformation die richtige Rentenhöhe.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Lücken, zum Beispiel Schul- oder Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr.
- Sammeln Sie Nachweise: Arbeitsverträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder, Bescheinigungen über Schule und Studium.
- Stellen Sie den Antrag mit dem Formular V0100 oder online über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung.
- Fügen Sie die Nachweise als Datei bei.
- Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 3 bis 4 Monaten.
Häufige Fragen
Ab wann sollte ich eine Kontenklärung machen?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist sie meist ab dem 43. Lebensjahr nötig. Sie können sie aber jederzeit beantragen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kontenklärung?
Zum Beispiel Arbeitsverträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise über Schul- und Studienzeiten.
Ist die Kontenklärung ein Rentenantrag?
Nein. Die Kontenklärung ergänzt nur Ihr Rentenkonto. Die Rente selbst beantragen Sie später gesondert.
Offizielle Quelle: deutsche-rentenversicherung.de (öffnet in einem neuen Tab)
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