Arbeitnehmer-Sparzulage: Antrag bis vier Jahre nach dem Sparjahr
Für vermögenswirksame Leistungen gibt es bis zu einer Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Ehepaare 80.000 Euro) eine Sparzulage vom Staat. Den Antrag stellen Sie meist mit der Steuererklärung. Für 2022 endet die Frist am 31. Dezember 2026.
- Frist
- Jedes Jahr bis 31. Dezember
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf ist die Sparzulage für das betreffende Jahr verloren.
Zahlt Ihr Arbeitgeber oder Sie selbst vermögenswirksame Leistungen in einen geförderten Vertrag, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt 20 Prozent für Beteiligungen wie Aktienfonds (bis 400 Euro im Jahr) und 9 Prozent für Bausparen und Wohnungsbau (bis 470 Euro im Jahr). Das zu versteuernde Einkommen darf höchstens 40.000 Euro betragen, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Sie einen Vertrag mit vermögenswirksamen Leistungen haben, zum Beispiel einen Fondssparplan oder Bausparvertrag.
- Stimmen Sie einmalig zu, dass der Anbieter Ihre Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, und geben Sie ihm Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
- Beantragen Sie die Sparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Daten des Anbieters übernimmt das Finanzamt.
- Achten Sie auf die Frist: vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem gespart wurde.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr bei Beteiligungen wie Aktienfonds und 9 Prozent auf bis zu 470 Euro bei Bausparen und Wohnungsbau. Sie können beides kombinieren.
Bis wann kann ich die Sparzulage beantragen?
Bis vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres. Für 2022 ist das der 31. Dezember 2026, für 2024 der 31. Dezember 2028.
Wann wird die Sparzulage ausgezahlt?
In der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist des Vertrags. Bis dahin wird sie festgesetzt und vorgemerkt.
Offizielle Quelle: finanzamt.nrw.de (öffnet in einem neuen Tab)
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