Kinderzuschlag (KiZ) beantragen – alle 6 Monate neu

Familien mit kleinem Einkommen haben möglicherweise Anspruch auf Kinderzuschlag. Er wird jeweils für 6 Monate bewilligt und gilt erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Kinderzuschlag gibt es nicht für Zeiten vor dem Antrag. Jeder Monat ohne Antrag ist verloren. Stellen Sie den neuen Antrag vor dem Ende der 6 Monate.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie. Sie haben möglicherweise Anspruch für Kinder unter 25 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und nicht verheiratet sind. Das Brutto-Einkommen muss mindestens 900 Euro bei Elternpaaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen. Wer Kinderzuschlag bekommt, kann auch Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse, ob Sie möglicherweise Anspruch haben.
  2. Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich bei Ihrer Familienkasse.
  3. Legen Sie Nachweise über Einkommen, Miete oder Wohnkosten und Vermögen bei.
  4. Notieren Sie sich das Ende des Bewilligungszeitraums. Er dauert 6 Monate.
  5. Stellen Sie vor dem Ende der 6 Monate einen neuen Antrag, damit es keine Lücke gibt.

Häufige Fragen

Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?

Jeweils für 6 Monate. Der Zeitraum beginnt mit dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Wird der Kinderzuschlag rückwirkend gezahlt?

Nein. Kinderzuschlag gibt es nicht für Zeiten vor dem Antrag. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Das hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familie ab. Den aktuellen Höchstbetrag pro Kind finden Sie bei der Familienkasse.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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