Kindergeld beantragen – höchstens 6 Monate rückwirkend

Kindergeld gibt es nur auf Antrag bei der Familienkasse. Es wird höchstens für 6 Monate rückwirkend gezahlt. Seit 1. Januar 2026 beträgt es 259 Euro im Monat für jedes Kind.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Wenn Sie den Antrag später stellen, zahlt die Familienkasse nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Ältere Monate gehen verloren. Stellen Sie den Antrag deshalb bald nach der Geburt.

Kindergeld bekommen Eltern für ihre Kinder in der Regel bis zum 18. Geburtstag. Wenn das Kind danach zum Beispiel eine Ausbildung macht oder studiert, kann das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen. Ist das Kind arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet, ist es bis zum 21. Geburtstag möglich. Seit 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro im Monat für jedes Kind.

So gehen Sie vor

  1. Stellen Sie den Antrag bald nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
  2. Füllen Sie den Antrag online aus. Mit einem ELSTER-Zertifikat geht das für Neugeborene ganz ohne Papier. Sonst drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an die Familienkasse.
  3. Halten Sie die Steuer-Identifikationsnummer von sich und Ihrem Kind bereit.
  4. Wird Ihr Kind 18, schicken Sie der Familienkasse Nachweise, zum Beispiel eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung.
  5. Teilen Sie der Familienkasse Änderungen mit, zum Beispiel ein Ende der Ausbildung oder einen Umzug.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Seit 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro im Monat für jedes Kind. Wer schon Kindergeld bekommt, muss dafür nichts tun. Die Familienkasse passt den Betrag automatisch an.

Wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?

Ja, aber höchstens für 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist. Geben Sie im Antrag an, ab wann Sie Kindergeld möchten.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

In der Regel bis zum 18. Geburtstag. Bei Schule, Ausbildung oder Studium ist es bis zum 25. Geburtstag möglich, bei Arbeitslosigkeit mit Meldung als arbeitsuchend bis zum 21. Geburtstag. Prüfen Sie die Voraussetzungen bei der Familienkasse.

Offizielle Quelle: familienportal.de (öffnet in einem neuen Tab)

Prüfen, ob das Sie betrifft, und Erinnerung einrichten

Die Inhalte dienen nur der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung.