Elternzeit anmelden – spätestens 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber
Elternzeit müssen Sie beim Arbeitgeber in Textform verlangen. Für die Zeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes spätestens 7 Wochen vor Beginn, für die Zeit vom 3. bis zum 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vor Beginn.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Wenn Sie die Frist nicht einhalten, kann die Elternzeit erst später beginnen. Melden Sie die Elternzeit deshalb rechtzeitig an.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie möglicherweise Anspruch auf Elternzeit, bis Ihr Kind 8 Jahre alt wird. Elternzeit ist unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Sie müssen sie rechtzeitig beim Arbeitgeber verlangen. Das Elterngeld beantragen Sie getrennt davon bei der Elterngeldstelle.
So gehen Sie vor
- Legen Sie fest, ab wann und wie lange Sie Elternzeit nehmen möchten.
- Für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes: Verlangen Sie sie spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber.
- Für Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag: Verlangen Sie sie spätestens 13 Wochen vor Beginn.
- Schreiben Sie dem Arbeitgeber in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, und bewahren Sie einen Nachweis auf.
- Beantragen Sie das Elterngeld getrennt bei der Elterngeldstelle.
Häufige Fragen
Wie früh muss ich Elternzeit anmelden?
Für die Zeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes spätestens 7 Wochen vor Beginn. Für die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vor Beginn.
Muss die Anmeldung der Elternzeit schriftlich sein?
Das Gesetz verlangt die Textform. Eine E-Mail oder ein Brief an den Arbeitgeber reicht in der Regel. Bewahren Sie einen Nachweis auf, wann Sie die Elternzeit verlangt haben.
Ist Elternzeit dasselbe wie Elterngeld?
Nein. Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit beim Arbeitgeber. Elterngeld ist Geld vom Staat und wird getrennt bei der Elterngeldstelle beantragt.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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