Elterngeld beantragen – höchstens 3 Monate rückwirkend
Elterngeld beantragen Sie nach der Geburt bei der Elterngeldstelle. Rückwirkend wird es nur für die letzten 3 Lebensmonate Ihres Kindes vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie den Antrag deshalb in den ersten Wochen nach der Geburt.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 21. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Für Lebensmonate, die mehr als 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat des Antrags liegen, gibt es kein Elterngeld mehr. Dieses Geld ist verloren.
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Netto-Einkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus beträgt 150 bis 900 Euro im Monat und wird dafür länger gezahlt. Elterngeld gibt es nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt mehr als 175.000 Euro betrug.
So gehen Sie vor
- Planen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wer in welchen Lebensmonaten Elterngeld bekommt.
- Besorgen Sie die Geburtsurkunde und Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt.
- Stellen Sie den Antrag nach der Geburt bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes oder online mit ElterngeldDigital, wo das angeboten wird.
- Stellen Sie den Antrag spätestens im dritten Lebensmonat Ihres Kindes, damit Sie keinen Monat verlieren.
- Prüfen Sie den Bescheid und melden Sie Änderungen, zum Beispiel wenn Sie wieder mehr arbeiten.
Häufige Fragen
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Lebensmonate zählen ab dem Geburtstag des Kindes, nicht nach dem Kalender. Am besten stellen Sie den Antrag in den ersten Wochen nach der Geburt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Netto-Einkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei niedrigem Einkommen kann der Prozentsatz höher sein. ElterngeldPlus beträgt 150 bis 900 Euro im Monat.
Gibt es eine Einkommensgrenze beim Elterngeld?
Ja. Elterngeld ist ausgeschlossen, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Jahr vor der Geburt mehr als 175.000 Euro betrug. Das gilt für Alleinerziehende und für Paare zusammen.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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