Umzug: Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen ummelden

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Wer ins Ausland zieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab. Die Frist beginnt mit Ihrem Umzug, deshalb gibt es hier kein festes Datum.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 54 Bundesmeldegesetz).

Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung bei der Meldebehörde anmelden. Ziehen Sie aus und nehmen keine neue Wohnung in Deutschland, melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie sich vom Vermieter oder Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung geben.
  2. Vereinbaren Sie früh einen Termin beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnorts, denn Termine sind oft knapp.
  3. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung mit.
  4. Lassen Sie im Bürgeramt die neue Adresse in Ihrem Ausweis eintragen.
  5. Denken Sie an weitere Stellen, zum Beispiel Zulassungsstelle für das Auto, Bank, Versicherungen und die Hundesteuer bei der neuen Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie viel Zeit habe ich für die Anmeldung nach dem Umzug?

Zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz).

Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?

Nein. Die Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, zum Beispiel bei einem Umzug ins Ausland.

Was passiert, wenn ich mich zu spät anmelde?

Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen. Melden Sie sich deshalb so schnell wie möglich an.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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