Grundrente (Grundrentenzuschlag) – ohne Antrag, automatisch geprüft
Für die Grundrente müssen Sie keinen Antrag stellen. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch selbst und zahlt den Zuschlag automatisch. Dafür sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nötig.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Es gibt keine Frist. Prüfen Sie aber Ihren Rentenbescheid. Er zeigt, ob Sie einen Grundrentenzuschlag bekommen und wie Ihr Einkommen angerechnet wurde.
Der Grundrentenzuschlag ist für Menschen gedacht, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie haben möglicherweise Anspruch, wenn Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten haben. Zwischen 33 und 35 Jahren steigt der Zuschlag stufenweise an. Eigenes Einkommen kann den Zuschlag mindern.
So gehen Sie vor
- Stellen Sie keinen eigenen Antrag. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch.
- Lesen Sie Ihren Rentenbescheid. Er zeigt das Ergebnis der Prüfung und der Einkommensprüfung.
- Prüfen Sie, ob in Ihrem Versicherungsverlauf alle Zeiten erfasst sind, zum Beispiel Kindererziehung oder Pflege.
- Bei Fragen wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch selbst und zahlt den Zuschlag automatisch aus.
Wer bekommt die Grundrente?
Sie haben möglicherweise Anspruch, wenn Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben. Ob und wie viel Sie bekommen, hängt auch von Ihrem Einkommen ab.
Offizielle Quelle: deutsche-rentenversicherung.de (öffnet in einem neuen Tab)
Prüfen, ob das Sie betrifft, und Erinnerung einrichtenDie Inhalte dienen nur der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung.