Einkommensteuererklärung: Abgabefrist 31. Juli des Folgejahres
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung selbst erstellt, reicht sie bis zum 31. Juli des Folgejahres ein. Die Frist für 2025 endete am 31. Juli 2026. Die Erklärung 2026 ist bis zum 2. August 2027 fällig, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist.
- Frist
- Jedes Jahr bis 31. Juli
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 21. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei Jahreserklärungen beträgt er 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzüge) für jeden angefangenen Monat, mindestens 25 Euro pro Monat. Eine Verlängerung der Frist können Sie vor Fristende beim Finanzamt beantragen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und viele Vermieter sind verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ohne Steuerberatung endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
So gehen Sie vor
- Sammeln Sie Belege: Einnahmen, Betriebsausgaben, Mieteinnahmen, Werbungskosten, Versicherungen und Spenden.
- Melden Sie sich bei „Mein ELSTER“ an oder registrieren Sie sich dort. Die Registrierung dauert einige Tage, weil der Aktivierungscode per Post kommt.
- Füllen Sie den Hauptvordruck und die passenden Anlagen aus, zum Beispiel Anlage S oder G mit Einnahmenüberschussrechnung, Anlage V für Vermietung oder Anlage N für Arbeitslohn.
- Übermitteln Sie die Erklärung elektronisch bis zum Fristende und speichern Sie die Übertragungsbestätigung.
- Schaffen Sie es nicht rechtzeitig, beantragen Sie vor Fristende eine Fristverlängerung beim Finanzamt, mit kurzer Begründung.
Häufige Fragen
Wann musste die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?
Ohne Steuerberatung bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine längere Frist bis zum 1. März 2027.
Muss ich als Arbeitnehmer mit Mieteinnahmen eine Erklärung abgeben?
Eine Pflicht besteht unter anderem, wenn Ihre Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel aus Vermietung, mehr als 410 Euro im Jahr betragen.
Was passiert, wenn die Frist auf einen Samstag fällt?
Dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Für die Erklärung 2026 ist das Montag, der 2. August 2027.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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