BAföG beantragen – frühestens ab dem Antragsmonat, Folgeantrag rechtzeitig
BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Stellen Sie den Antrag deshalb spätestens im Monat, in dem Ihr Studium beginnt. Den Folgeantrag stellen Sie am besten mindestens 2 Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Für Monate vor dem Antrag gibt es kein BAföG. Geht der Folgeantrag später als 2 Kalendermonate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums ein, kann es eine Lücke bei der Zahlung geben.
Mit BAföG fördert der Staat Studium und Schulausbildung, wenn das eigene Geld und das der Eltern nicht reichen. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach brauchen Sie einen neuen Antrag.
So gehen Sie vor
- Stellen Sie den Antrag spätestens im Monat, in dem Ihr Studium beginnt, beim Amt für Ausbildungsförderung, zum Beispiel online mit BAföG Digital.
- Wenn noch Unterlagen fehlen: Stellen Sie den Antrag trotzdem schon und reichen Sie die Unterlagen nach.
- Halten Sie Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen und über das Einkommen Ihrer Eltern bereit.
- Notieren Sie sich das Ende Ihres Bewilligungszeitraums.
- Stellen Sie den Folgeantrag mit allen Nachweisen spätestens 2 Kalendermonate vor dem Ende. Dann wird bei verzögerter Bearbeitung unter Vorbehalt weitergezahlt.
Häufige Fragen
Wird BAföG rückwirkend gezahlt?
Nein. BAföG wird frühestens vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen.
Wann muss ich den BAföG-Folgeantrag stellen?
Spätestens 2 Kalendermonate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums und möglichst vollständig. Dann zahlt das Amt weiter, auch wenn der neue Bescheid noch nicht fertig ist.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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